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Allgemeine Reisebedingungen

Lesen Sie hier alle Informationen zu den allgemeine Reisebedingungen für alle Reisen aus dem Katalog bzw. der Webseite

Reisen mit Freunden“.

Sämtliche Informationen zu den Reisebedingungen erhalten Sie gerne in den Hofstätter Reisebüros oder dem nachfolgenden PDF-Dokument, das zum kostenlosen Download für Sie bereitsteht:

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Buchung:
Wir nehmen Ihre Buchung gerne persönlich in einem unserer Reisebüros entgegen. Natürlich können Sie auch schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail buchen.

Kurzfristige Anmeldung:
Wir müssen bei der Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern gewisse Fristen einhalten, d.h. wir können über reservierte Zimmer nicht uneingeschränkt bis zum Anreisetag verfügen. Daher müssen wir bei kurzfristigen Anmeldungen – das kann auch schon ab 4 Wochen vor Reiseantritt sein – die Zimmer neu anfragen und rückbestätigen lassen. Eine kurzfristige Anmeldung ist deshalb immer verbindlich für Sie, auch wenn zwischen der Zu- oder Absage des Hotels einige Tage vergehen.

Sitzplatzvergabe:
Ein heikles Thema, das leider immer wieder zu Unstimmigkeiten führt. Nachdem die Sitzplätze in den vorderen Reihen naturgemäß begrenzt sind, haben wir uns dazu entschlossen, die Plätze strikt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung zu vergeben. Wer also früher bucht, kommt in den Genuss der vorderen Plätze. Bitte beachten Sie aber, dass es in modernen Bussen mit vollelektronischen Klimatisierungssystemen keinen wesentlichen Unterschied macht, ob Sie in den vorderen oder hinteren Reihen sitzen. Untersuchungen haben ergeben, dass es keinen wissenschaftlichen Grund dafür gibt, dass die Verträglichkeit von Busfahrten davon abhängt, wo man sitzt. Das mag vielleicht in früheren Zeiten der Fall gewesen sein, als die Technik noch unausgereift war. Wenn Sie trotz allem der Meinung sind, nur vorne sitzen zu können, dann bitten wir Sie, sich so rasch wie möglich zu Ihrer Wunschreise anzumelden. Bei Saisoneröffnungs- und -abschlussfahrten sowie bei Hit-Reisen, Tagesfahrten etc. ist eine Sitzplatzvergabe leider nicht möglich.

Zustiegsstellen:
Zustiege zu unseren Reisen sind in Klagenfurt, Villach, Wolfsberg, St. Veit, Spittal, Völkermarkt, Althofen, Feldkirchen und Radenthein sowie entsprechend dem Reiseverlauf auch zwischen diesen Orten möglich. Bitte verstehen Sie aber, dass wir uns aus Rücksicht auf die anderen Reiseteilnehmer auf die öffentlichen Haltestellen beschränken müssen, damit sich die Zeit für das Aufsammeln der Fahrgäste im erträglichen Rahmen bewegt. Gruppen ab 8 Personen werden gerne an fast jeder gewünschten Zustiegsstelle abgeholt (ausgenommen bei Tagesfahrten). Beachten Sie auch die  Möglichkeit, Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reise gratis auf unserem Betriebsgelände abzustellen.

Radreisen/Fahrradtransport:
Trotz sorgfältiger Verwahrung Ihrer Fahrräder im Busanhänger sowie beim Be- und Entladen der Räder können wir für etwaige Beschädigungen keinerlei Haftung übernehmen. E-Bikes können nur auf gesonderte Anfrage transportiert werden. Wichtiger Hinweis: Die Teilnahme an unseren  Radausfahrten erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Radbegleiter übernehmen keinerlei Verantwortung für Unfall, Beschädigung an Fahrrädern und Ausrüstung oder Diebstahl von Fahrrädern und Ausrüstung. Die Aufgabe der Radbegleiter besteht ausschließlich in der Weisung der zu befahrenen Wegstrecke und im Einteilen von Pausen während der Ausfahrten. Es gelten die jeweiligen Straßenverkehrsbestimmungen (in Österreich: StVO).

Rauchverbot im Bus:
Eigentlich selbstverständlich – trotzdem sei es erwähnt: Das Rauchen ist in allen unseren Bussen aus Rücksicht auf die anderen Reiseteilnehmer nicht gestattet. Es werden jedoch genügend Pausen eingelegt.

Keine Tiere bei Katalogreisen:
Wir können leider aus Rücksicht auf die anderen Reiseteilnehmer (Allergien, etc.) bei unseren Katalogreisen keine Tiere transportieren.

Reise-Rücktritt des Veranstalters:
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise nicht erreicht wurde. Diese beträgt im Normalfall 25 Personen (Ausnahmen gibt es bei Flugreisen, Tenniscamps etc.) Dabei gelten folgende
Fristen:
• Reisen von mehr als 6 Tagen bis zum 20. Tag vor Reiseantritt
• Reisen von 2 bis 6 Tagen bis zum 7. Tag vor Reiseantritt
• Reisen mit weniger als 2 Tagen bis 48 Stunden vor Reiseantritt
In diesem Fall erhält der Kunde den gesamten eingezahlten Betrag zurück. Außerdem kann der Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt oder wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden.
Stornierung von Reiseleistungen:
Müssen Sie vom Antritt einer gebuchten Reise zurücktreten, so fallen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt Ihres Rücktritts Stornogebühren an. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,– pro Person berechnet sofern der Rücktritt bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

Bei einem späteren Rücktritt müssen wir, falls von Ihnen keine Ersatzperson für die Teilnahme an der Reise gefunden wird, folgenden Prozentsatz des Pauschalpreises berechnen:

• vom 29. bis zum 20. Tag vor Reiseantritt: 25 %
• vom 19. bis zum 10. Tag vor Reiseantritt: 50 %
• vom 9. bis zum 4. Tag vor Reiseantritt: 65 %
• ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt: 85 %
• direkt am Abreisetag bzw. bei Nichterscheinen: 100 %

Eventuell geleistete Zahlungen werden unter Abzug der verbleibenden Storno-Bearbeitungskosten rückerstattet.

Bei folgenden Reisen gelten geänderte Stornobedingungen:

• Bei Flügen (anteiligen Kosten bei Flugreisen) sowie bei Event-Fahrten mit Eintrittskarten betragen die Stornokosten ab der Buchung 100 %.
• Bei Tagesfahrten gelten folgende Bedingungen: Stornierung bis 3 Tage vor Reiseantritt  kostenlos, danach betragen die Stornokosten 100 %.
• Bei Kreuzfahrten sowie bei Reisen, bei denen eine Fähre gebucht wurde, gelten jeweils wiederum gesonderte Stornobedingungen.
• Bei Konzert-, Theater- und Festspielreisen gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters bzgl. Absage oder Verschiebung der Veranstaltung.

Tipp:
Wir empfehlen Ihnen unbedingt den Abschluss einer Reise- und Stornoversicherung. Mit der Hanse Merkur Reiseversicherungs AG haben wir ein attraktives Angebot ausgearbeitet. Ein Abschluss der Versicherung ist direkt bei uns zusammen mit der Buchung möglich.

Reisebürosicherungsverordnung:
Die einkassierten Kundengelder sind gemäß Reisebürosicherungsverordnung (RSV), BGBI, II Nr. 10/1998 i.d.F. der Verordnung BGBI, II Nr. 316/1999 durch Bankgarantien abgesichert. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz vom jeweiligen Veranstalter vorzunehmen.
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung sind Kundengelder bei Pauschalreisen der Veranstalter unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20 % des Reisepreises.

Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung vorschriftsmäßig entgegengenommener Zahlungen verwendet.

Reiseveranstalter:
Bei jeder Reise ist der Reiseveranstalter – Ebner Reisen, Bacher Reisen, Hofstätter Reisen, ACR Aktiv Club Reisen – angegeben. Detailinfos: www.gisa.gv.at/abfrage

Reiseveranstalternummern, Bankgarantien und Abwickler:
• Bacher Reisen: 1998/0516, Gisa-Zahl 11283164, Raiffeisenbank Nockberge eGen/Abwickler Cover Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H., Hietzinger Hauptstraße 35/DG, 1130 Wien, Notfalltel. +43 1 9690440, office@cover-direct.com
• Ebner Reisen: 1998/0523, Gisa-Zahl 10951521, Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H./ Abwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH., Baumannstraße 9, 1030 Wien, Notfalltel. +43 1 361907744
• Hofstätter Reisen: 1999/0083, Gisa-Zahl 11167990, Raiffeisen Bezirksbank St. Veit – Feldkirchen, Abwickler Cover Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H., Hietzinger Hauptstraße 35/DG, 1130 Wien, Notfalltel. +43 1 9690440, office@cover-direct.com
• ACR Aktiv Club Reisen: 2013/0012, Gisa-Zahl 10602805, Volksbank Kärnten eG, Pernhartgasse 7, 9020 Klagenfurt, Abwickler AWP P&C S.A., Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien, Notfalltel. +43 1 52503-0

Rechtsgrundlagen:

Als Rechtsgrundlage gelten die „Allgemeinen Reisebedingungen 1992“, gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des MBfGSK entsprechend § 73 Abs. 1 der GewO 1973 und § 16 der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22.12.1992 über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, BGBI, 29/1990. Zudem gilt für Reiseleistungen, die im Sinne der EU-Richtlinie (EU) 2015/2302 als Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen zu werten sind, das Pauschalreisegesetz gem. BGBl. Nr. 50/2017 in der geltenden Fassung. Es gelten zudem die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.



Informationspflicht gem. EU-Richtlinie (EU) 2015/2302:
Im Falle von Reiseleistungen, die gem. EU-Pauschalreiserichtlinie eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung begründen, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, Sie zu den Einzelheiten Ihrer Pauschalreise und über Ihre Rechte gem. EU-Richtlinie (EU) 2015/2302 zu informieren. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den Leistungsbeschreibungen der angebotenen Reisen und den Reise- und Geschäftsbedingungen entnehmen. Das vorgeschriebene Formblatt zur Ihren Rechten gem. EU-Richtlinie stellen wir Ihnen in unseren Reisebüros zur Verfügung. Mit Abschluss eines Reisevertrags teilen Sie uns zugleich die Kenntnisnahme der vorvertraglichen Informationen gem. EU-Richtlinie mit. Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Reisebeschreibungen und aus den Angaben in der Reisebestätigung. Kein Unternehmen, z.B. Agenturen, Hotels, usw. ist dazu berechtigt, über die Reisebestätigung hinaus abweichende Leistungen im Namen des Reiseveranstalters zuzusagen. Mit Erhalt der Reisebestätigung werden die vertraglich zugesagten Leistungen auch für den Veranstalter verbindlich, wobei das Recht vorbehalten bleibt, Irrtümer aufgrund offensichtlicher Druck- oder Rechenfehler zu berichtigen. Die von Ihnen geleisteten Anzahlungen sowie notwendige Aufwendungen, die u.U. aufgrund Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters entstehen, wurden mittels Bankgarantie abgesichert. Handelt es sich bei den Ihnen angebotenen Reiseleistungen um eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302, können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Dies gilt ebenso für vermittelte Reiseleistungen, die verbundene Reiseleistungen im Sinne der EURichtlinie darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn
• weitere Reiseleistungen bei Besuch oder Kontakt mit einer unserer Vertriebsstellen oder durch Buchung über unsere Online-Buchungsportale auch bei getrennter Auswahl, Buchung und/oder Bezahlung der Reiseleistungen, oder
• Reiseleistungen in gezielter Weise vermittelt und innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der ersten Reiseleistung gebucht werden.
Der Reiseveranstalter trägt in diesen Fällen die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise oder der verbundenen Reiseleistung. Zudem verfügt der Reiseveranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz. Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie auch online. Den Link erfragen Sie bitte in unseren Reisebüros.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte nicht in Anspruch nehmen. Daher ist der Reiseveranstalter nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Buchungsportals unseres Unternehmens werden diese Leistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt der Reiseveranstalter über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an diesen
für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft, sofern diese bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht oder wenn es nach der Buchung zu einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft kommt, wird der Reisende so rasch wie möglich informiert.
Weiterführende Informationen zum Insolvenzschutz finden Sie auch online. Den Link erfragen Sie bitte in unseren Reisebüros. Alle Informationspflichten und Rechte gem. der gültigen EU-Richtlinie in Form der nationalen gültigen Rechtsvorschrift zum Pauschalreisegesetz finden Sie unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009859&FassungVom=2018-07-01.
Die für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vorgeschriebenen Formblätter finden Sie auch online. Den Link erfragen Sie bitte in unseren Reisebüros.

Hinweis zum Datenschutz:
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Bitte beachten Sie dazu unsere Online-Hinweise. Den Link erfragen Sie bitte in unseren Reisebüros.

Außergerichtliche Schlichtungsund Beschwerdeverfahren:
Schlichtungsstelle der Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien, Telefonnummer +43 (1) 24959-0, Faxnummer +43 (1) 24959- 5499 , www.fma.gv.at.

Standardinformationen für Pauschalreiseverträge:
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Reiseveranstalter trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt der Reiseveranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle einer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten, z.B. Treibstoffpreise, sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die  Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedsstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die ausführliche Beschreibung der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie auch auf den Webseiten der Veranstalter: www.bacher-reisen.at, www.hofstaetter.eu, www.ebner-reisen.ag.

Visa- & Einreisebestimmungen:
Länderspezifische Reiseinformationen sowie Visa- und Einreisebestimmungen für österreichische Staatsbürger sind abrufbar unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/.

Hinweis für Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Wir weisen darauf hin, dass die Eignung der angebotenen Reiseleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur dann gewährleistet werden kann, wenn dies vorab vom Leistungsträger ausdrücklich bestätigt wird.