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Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten
Alles Wissenswerte über die gesetzlichen Einsatzzeiten für Busfahrer erfahren Sie hier
Lenkzeit:
Die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert
- täglich: max. 9 Stunden
- Verlängerung 2x wöchentlich auf 10 h möglich
- wöchentlich: max. 56 Stunden
- Gesamtlenkzeit während zweier aufeinanderfolgender Wochen: max. 90 Stunden
Einsatzzeit:
Die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (vom Betriebshof) bis zur Rückkehr (Abstellen des Fahrzeugs am Betriebshof) im Einsatz ist
- täglich: max. 13 Stunden
- Verlängerung auf 15 h möglich – siehe Ruhezeiten
Lenkpausen:
- nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2 kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden
Tägliche Ruhezeiten:
- regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Std.
- reduzierte tägliche Ruhezeit: mindestens 9 Std., aber nur max. 3 mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
- Zweifahrerbetrieb: mind. 9 Std. Ruhezeit innerhalb von 30 Std. Einsatzzeit
- (d. h. Einsatzzeit von 2 Fahrern max. 21 Std. gesamt)
Wöchentliche Ruhezeit:
- spätestens am Ende von sechs 24-Std.-Zeiträumen (d.h. nach 6 Arbeitstagen muss der siebte Tag frei sein)
- in zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Mo–So) zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Std.)
Arbeitszeitregelung:
- wöchentliche Höchstarbeitszeit: im Durchschnitt 48 h, in einzelnen Wochen bis 60 h bei einem Durchrechnungszeitraum von 4 Monaten
Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten/EU-Sozialvorschriften der WKO, Stand: April 2007
Jede Bewegung und Geschwindigkeit der Busse wird mittels Fahrtenschreiber (Tachoscheibe) oder digitalem Tachograph aufgezeichnet und so die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten dokumentiert. Selbst für eine lange zurückliegende Fahrt kann jedes Kontrollorgan diese Dokumente auswerten und die Einhaltung überprüfen.
Hofstätter Reisen hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Sicherheit des Kunden und seiner Mitarbeiter!